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Produktdetails
Ein Gutschein muss mindestens ein Jahr gültig sein. Er ist meist produktbezogen und sollte er nicht befristet sein verfällt er spätestens nach drei Jahren laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Die Verjährungsuhr tickt aber erst ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. Wer also z.B. einen unbefristeten Gutschein noch von Weihnachten 2015 hat könnte ihn bis 31. Dezember 2018 einlösen.
(Verbraucherschutz, Stand 7.9.2016)